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Name Sitz und Zweck |
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Art. 1: |
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Unter dem Namen „Quartierverein Niederwies“ besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB
mit Sitz in Untersiggenthal |
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Art. 2: |
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Der Verein bezweckt die Wahrung der Quartierinteressen, namentlich:
- Vertretung wichtiger Quartieranliegen gegenüber Behörden und Interessengruppen
- Pflege freund-nachbarlicher Beziehungen
- Organisation von Veranstaltungen
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II |
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Mitgliedschaft |
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Art. 3: |
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Jeder Quartierbewohner kann ab vollendetem 16. Altersjahr Mitglied des Vereins werden. Die
Mitgliederversammlung kann Ehrenmitglieder ernennen. |
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III |
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Organisation |
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Art. 4: |
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Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand, bestehend aus: Präsident, Vizepräsident, Kassier, Aktuar und bis drei Besitzern
c) 2 Rechnungsverisoren |
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Art. 5: |
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Die ordentliche Mitgliederversammlung finden jährlich im Frühjahr statt. |
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Ausserordentliche Mitgliederversammlungen werden nach Bedürfnis vom Vorstand einberufen oder
wenn es von einem Fünftel der Mitglieder verlangt wird. Die ordentliche Mitgliederversammlung beschliesst über folgende Geschäfte:
a) Protokoll der letzten Mitgliederversammlung
b) Jahresbericht des Präsidenten
c) Jahresrechnung und Bericht der Revisoren
d) Déchargeerteilung an den Vorstand
e) Wahl des Vorstandes, des Präsidenten und der Rechnungsrevisoren
f) Budget und Festsetzung der Jahresbeiträge
g) Anträge von Mitgliedern
h) Alle übrigen Angelegenheiten, die nicht anderen Organen übertragen sind. |
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Art. 6: |
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Die Einladung zu Versammlungen erfolgt mindestens 3 Wochen vorher, unter Angabe der
Traktanden.
Vorschläge und Anträge von Mitgliedern, über welche an der Versammlung Beschluss gefasst werden soll, sind spätestens 14 Tage vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich einzureichen.
Jede ordnungsgemäss einberufene Versammlung ist beschlussfähig und entscheidet bei Wahlen und Abstimmungen mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Vorstandsmitglieder und Revisoren werden auf die Dauer von einem Jahr gewählt: Wiederwahl ist zulässig. Die Amtsdauer ist auf fünf Jahre begrenzt. |
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Art. 7: |
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Der Vorstand leitet den Verein und vertritt ihn nach aussen. Der Präsidentwird durch die
Mitgliederversammlung bezeichnet. Im Uebrigen konstituiert sich der Vorstand selber.
Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes während der Amtsperiode wird dieses nicht ersetzt. Bis zur Ersatzwahl anlässlich der
nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung werden Pattsituationen durch Stichentscheid des Präsidenten vermieden.
Präsident oder Vizepräsident zeichnen rechtsverbindlich kollektiv zu zweien mit Aktuar oder Kassier.
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Art. 8: |
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Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet einzig das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der
Mitglieder ist ausgeschlossen. |
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Art. 9: |
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Das Vereinsvermögen wird geäufnet durch:
- Mitgliederbeiträge
- Gönnerbeiträge
- übrige Einnahmen Der Verein führt eine Kasse und eine Jahresrechnung.
Der Verein führt eine Kasse und eine Jahresabrechnung.
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Art. 10: |
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Zur Auflösung des Vereins bedarf es einer Mehrheit von drei Vierteln der an der Mitgliederversammlung
anwesenden Mitglieder. Das Vermögen und die Akten sind diesfalls dem Gemeinderat Untersiggenthal bis zur Neugründung eines Quartiervereins Niederwies mit gleichen Zielen zu treuen Handen zu
übergeben. |
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Art. 11: |
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Diese Statuten sind durch die Gründungsversammlung vom 30. Mai 1983 beschlossen und gleichzeitig in Kraft
gesetzt worden.
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